Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.1 Das Reglement über die Erstellung und den Betrieb des Kommunikationsnetzes der Gemeinde Würenlos vom 15. Dezember 2005, das Gebührenreglement zum Kommunikationsnetz vom 15. Dezember 2005, genehmigt vom Gemeinderat Würenlos, sowie nachstehenden besonderen allgemeinen Geschäftsbedingungen, genehmigt vom der VK TBW, bilden die Grundlage.
1.2 Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden "Kunden" genannt) und der Gemeinde Würenlos, vertreten durch die Technischen Betriebe Würenlos (im folgenden "Dienstleister" genannt) und gelten für die Internet und Telefonie-Dienstleistungen und -Produkte.
1.3 Der Dienstleister ist dazu befugt, die Kundendaten zwecks Auftragsverarbeitung, an unseren externen Kundendienst weiterzuleiten.
1.4 Die AGB bilden zusammen mit der Anmeldung und den jeweils gültigen Preisen einen Bestandteil des Anschlussvertrages.
1.5 Die Gemeinde kann die AGB jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen anpassen.
2.1 Der Dienstleister bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte für den Bereich Internet-Zugang und Telefonie die Dienste via KNW an. Dabei werden über das Kabelnetz des Dienstleisters Daten transportiert und von einem oder mehreren Drittunternehmen der Dienst Internet + Telefonie (inkl. E-Mail, Webhosting etc.), sichergestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten auf dem Netz nicht geschützt sind und der Dienstleister jegliche Haftung diesbezüglich ablehnt.
2.2 Durchführung von Kontrollmessungen der Hausinstallation durch den Dienstleister oder deren Beauftragte.
2.3. Der Dienstleister steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Dienstleistungen ein. Der Dienstleister übernimmt jedoch keine Haftung für Datenverluste, Datenzerstörung und Hardware-Schäden.
2.4 Der Dienstleister stellt den technischen Zugang zu Internet + Telefonie sicher. Der Dienstleister ist jedoch nicht für die Inhalte, deren Richtigkeit, Verfügbarkeit und Rechtmässigkeit verantwortlich.
2.5 Die Dienstleistungen stehen dem Kunden in der Regel 24 Stunden pro Tag und 365 Tage pro Jahr zur Verfügung. Störungen technischer Art, die im Verantwortungsbereiches des Dienstleisters liegen, werden umgehend lokalisiert und innert nützlicher Frist behoben. Es kann jedoch kein unterbrechungsfreier Betrieb garantiert und für Betriebsunterbrüche gehaftet werden und es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Abonnementsgebühren.
2.6. Der Zugang zu Internet + Telefonie erfolgt über die Modem-Identifikation.
2.7 Wird dem KNW das Voice-Kabelmodem als gestohlen gemeldet, wird der Anschluss innerhalb eines Arbeitstages gesperrt.
3.1 Nimmt der Kunde mittels Dienstleistungen des Dienstleisters auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist er für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Benützung von Dienstleistungen Dritter sowie allfälliger Urheberrechte mit diesen direkt zu vereinbaren und abzurechnen.
3.4 Der Kunde sorgt dafür, dass die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die Nutzung Internet-Zugang und Telefonie eingesetzt sind, sowie die hierzu eingesetzten oder über den Dienstleister erreichbaren Daten inkl. Programme vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation geschützt werden. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass anderen Personen die Modem-Identifikation nicht bekannt gemacht wird und Informationen darüber nicht zugänglich sind.
3.5 Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit dem Dienstleister einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften usw., können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich ferner, über das Netz des Dienstleisters keine Informationen mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten, wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie, Aufrufe zur Gewalt, rassistische Propaganda. Stellt eine dafür zuständige Stelle ein Fehlverhalten fest, so ist der Dienstleister berechtigt, die durch diese Stelle verfügten Massnahmen unverzüglich zu ergreifen.
3.6 Bei den angegebenen Downstream- und Upstream-Geschwindigkeiten handelt es sich um Maximalwerte, deren Erreichbarkeit nicht garantiert werden kann. Die tatsächlich je Anschluss erreichten Geschwindigkeiten hängen u.a. vom PC, der Qualität des Hausanschlusses und der Hausverkabelung, der Anzahl Haushalte an einer Verteilanlage, der Mitbenutzer und von weiteren technischen Komponenten ab. Der Abonnent sichert der Netzeigentümerin zu, zwischen 16 und 24 Uhr aus Fairness gegenüber anderen Nutzern, die Peer to Peer-Nutzung, das Betreiben von Game-Servern, den Download von Foren usw. einzuschränken, damit die Geschwindigkeiten der anderen Nutzer nicht in ungewöhnlicher Weise negativ beeinflusst werden. Zur Durchsetzung dieser Fair Use-Politik wird vorbehalten, bei Vorliegen einer Gefährdung des störungsfreien Internetbetriebs punktuell eine vorübergehende Reduktion der maximalen Werte für den Up- und/oder Downstream vorzunehmen oder den Internetzugang ganz zu sperren. Ein Verstoss gegen diese Regeln gilt als Vertragsverletzung und kann gegebenenfalls dazu führen, dass der Kunde für den verursachten Schaden aufkommen muss.
3.7 Verbot der kommerziellen Nutzung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht auf Dritte übertragen. Ebenso ist sowohl die kostenpflichtige als auch die kostenlose Weitergabe der Dienstleistungen oder Teilen davon (Kleinproviding) an Nutzer ausserhalb der aufgeschalteten Wohnung bzw. Liegenschaft untersagt. Es ist insbesondere nicht gestattet, public hot spots (WLAN) oder kommerzielle Server (Hostings, Mailserver) etc. mittels flashcable privat Internet zu betreiben. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, missbräuchlich verwendete Anschlüsse bzw. Accounts ohne Benachrichtigung sofort zu sperren.
3.8 Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass der Dienstleister Informationen an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch den Dienstleister notwendig ist.
3.9 Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister (oder Drittunternehmen) umgehend über Mängel, Störungen oder die Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie über rechts- oder vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, berechtigte Dritte oder nicht autorisierte Dritte zu informieren.
3.10 Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind bestimmte Handlungsweisen bei der Nutzung von Fernmeldediensten unzulässig, so insbesondere:
Der Dienstleister kann bei Verstoss gegen diese Regeln den Anschluss des betreffenden Abonnenten sperren.
3.11. Der Kunde darf keine Techniken anwenden, die mit dem Internet verbundene Netzkomponenten beschädigen oder beeinträchtigen. Hierzu gehören Verfahren wie z.B. Flood-Attacken oder Denial-Of-Service-Attacken.
3.12. Der Dienstleister kann keine Gewährleistung dafür geben, dass die Nutzung der Internetdienstleistungen frei von Viren, Würmern, Trojanern etc. erfolgt.
3.13 Der Kunde ist verantwortlich für die notwendigen sicherheitstechnischen Massnahmen zu Hause, um den Computer zu schützen. Informationen dazu finden Sie bei Lieferanten von Virenschutzsoftware.
3.14 Mit "best effort" wird die bestmögliche Datenverbindung unter gegebenen Netzbedingungen bezeichnet. Der Dienstleister überträgt die anfallenden Daten so gut und schnell wie möglich. Die Datentransferleistung ist von der Qualität der hausinternen Installationen abhängig. Im Normalfall steht dem Kunden die volle Bandbreite zur Verfügung. Bei begrenzter Übertragungskapazität können die angegebenen Down- und Upload-Geschwindigkeiten allerdings beeinträchtigt werden.
3.15 Der Kunde ist sich bewusst, dass die Mehrwertnummern freigeschaltet sind. Wünscht der Kunde das die Mehrwertnummern gesperrt werden, so hat er dies explizit und schriftlich mitzuteilen.
3.16 Bei einem allfälligen Stromausfall funktioniert Internet und Telefonie nicht.
3.17 Für die korrekte Standort-Lokalisierung im Notfall, darf das Modem nur an der Standortadresse betrieben werden. Der Dienstleister lehnt jegliche Haftung ab, sollte dies nicht so sein.
3.18 Die Telefonieoption Flatrate gilt nur für den normalen Eigengebrauch und beinhaltet die "Fair Use Policy". Weist der Dienstleister nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder Anzeichen dafür bestehen, behält sich der Dienstleister jederzeit vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken, oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.
4.1 Es gelten die Preise des Dienstleisters der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisliste. Der Dienstleister kann, unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen, Preisanpassungen auf das Ende der minimalen Vertragsdauer vornehmen. Verbesserungen der Preis-/Leistungsverhältnisse sind jederzeit möglich. Für die Gesprächskosten gelten die Preise, welche unter www.gib-solutions.ch/support/downloads publiziert sind. Die GIB-Solutions AG, kann unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen, Preisanpassungen auf das Ende der minimalen Vertragsdauer vornehmen. Verbesserungen der Preis-/Leistungsverhältnisse sind jederzeit möglich.
4.2 Der Anschlussvertrag setzt hausinterne Verteilanlagen in gutem Zustand voraus und tritt an dem in der Anmeldung genannten Datum in Kraft. Der für die Abonnements-rechnung massgebende Beginn wird automatisch ab Zeitpunkt der Aufschaltung Internet und Telefonie festgelegt.
4.3. Die Gebühren werden dem Kunden jeweils Ende eines Quartals in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Allfällige Gesprächskosten werden als Totalbetrag verrechnet. Die detaillierten Verbindungsnachweise mit den aufgelaufenen Kosten können unter www.gib-solutions.ch/my-login eingesehen werden. Leistungsbezüge ab Datum der Freischaltung bis Ende des laufenden Monats werden pro rata, zusammen mit den Aufschaltkosten, allfälliger Zubehör (z.B. Kabel) mit der ersten Quartalsrechnung verrechnet. Bei Zahlungsverzug und nach erfolgloser Zahlungserinnerung wird der Anschluss nach weiteren 10 Tagen ohne Mahnung gesperrt. Im Weiteren verpflichtet sich der Kunde, dass ihm leihweise zur Nutzung übergebene Modem bei Vertragsablauf zurückzugeben. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Modems werden dem Kunden verrechnet.
4.4 Der Anschlussvertrag wird auf eine minimale Vertragsdauer von 12 Monaten abgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung der Vertragsdauer und einer Kündigungsfrist von 90 Tagen schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
5.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienst-leistungen und Produkte des Dienstleisters verbleiben beim Dienstleister und/oder beim Drittunternehmen.
5.2 Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertra-ges stehen auf unserer Homepage http://www.tbwnet.ch jeweils zum Download bereit.
5.3 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht mit Gerichtsstand Baden.
Verwaltungskommission TBW
Würenlos, 26. Juni 2023