Stetige Kontrollen der Elektrischen Anlagen fördert Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen.
Die Sicherheit und Störungsfreiheit von elektrischen Installationen kann im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Deshalb müssen die verantwortlichen Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV 734.27) in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes den gefahrlosen Zustand der Installationen mit einem Sicherheitsnachweises bescheinigen. Die schriftliche Aufforderung für die elektrische Kontrolle wird durch die Technische Betriebe Würenlos versendet. Die Kontrolle erfolgt durch ein unabhängiges Kontrollorgan, welches nicht an der Erstellung der Installation beteiligt war. Für die Kontrolle können Sie eine kontrollberechtigte Firma nach Ihrer Wahl bestimmen.
Sämtliche Wohnbauten wie Ein- und Mehrfamilienhäuser müssen alle 20 Jahre überprüft werden. Findet eine Handänderung statt, muss ebenfalls eine Elektrokontrolle durchgeführt werden, wenn die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Eine Kontrollperiode von 10 Jahren gilt grundsätzlich für landwirtschaftliche Betriebe und gewerblich genutzte Gebäude und Räumlichkeiten. Auch Bürogebäude und Kirchen fallen in diese Kategorie. Falls Ihr Wohngebäude über einen Eigenversorgungsanlage verfügt (z.B. Photovoltaik-Anlage), muss dieses ebenfalls alle 10 Jahre überprüft werden. Bei einer Handänderung wird eine Kontrolle fällig, wenn die letzte Elektrokontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Alle 5 Jahre müssen Bauten und Räume überprüft werden, bei denen mit grossen Menschenansammlungen gerechnet werden muss. Darunter fallen beispielsweise Warenhäuser, Hotels und Restaurants, Kinos und Theater sowie Schulhäuser, Kindergärten und Spitäler. Auch Tankstellen und Betriebsräume von Industrie und Grossgewerbe fallen in diese Kategorie.